Corona-Schutzimpfung – wo erhält man Basis-Immunität und Auffrischimpfung?
Neben den Hausarztpraxen bietet auch das Gesundheitsamt Marburg-Biedenkopf die Möglichkeit an, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Vom 15. Oktober bis zum 17. Dezember 2024 findet jeweils dienstags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr eine offene COVID-19-Impfsprechstunde ohne Terminvergabe statt.
Die Corona-Pandemie ist vorüber, das Coronavirus SARS-CoV-2 kursiert jedoch wie andere Infektionserreger auch weiterhin in der Bevölkerung. Um sich zu schützen, bleibt die Impfung gegen COVID-19 für bestimmte Bevölkerungsgruppen weiterhin wichtig.
Die aktuell bestehenden Impfempfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) haben folgende Ziele: Sie sollen schwere COVID-19-Verläufe verhindern, mögliche Langzeitfolgen reduzieren (z.B. Post- oder Long-COVID) undBeschäftigte in der medizinischen und pflegerischen Versorgung schützen.
Basis-Immunität für alle Erwachsenen
Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 18 Jahre (auch Schwangeren) eine Basis-Immunität gegen COVID-19. Eine Basis-Immunität wird durch mindestens drei Kontakte mit dem SARS-CoV-2-Antigen erreicht, also durch Impfung oder Infektion. Hierbei sollten mindestens einer der drei Kontakte als Impfung erfolgt sein. Fehlende Kontakte werden durch Impfungen nachgeholt.
Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen wird derzeit von der STIKO keine Impfung gegen COVID-19 empfohlen. In diesen Altersgruppen verläuft die Krankheit in den meisten Fällen sehr mild, Behandlungen im Krankenhaus sind kaum nötig.
Jährliche Auffrischimpfungen für bestimmte Risikogruppen
Menschen jeden Alters mit einem erhöhten Risiko für schwere Erkrankungen oder einem erhöhten (beruflichen) Infektionsrisiko empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Basis-Immunität sowie jährliche Auffrischimpfungen:
- Personen ab 60 Jahren
- Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Vorerkrankung, durch die sie ein höheres Risiko haben, schwer an COVID-19 zu erkranken. Zu diesen Vorerkrankungen gehören:
– chronische Erkrankung der Atmungsorgane, wie zum Beispiel Asthma oder chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD)
– chronische Herz-Kreislauferkrankungen
– chronische Leber- oder Nierenerkrankungen
– Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) und andere Stoffwechselerkrankungen
starkes Übergewicht
– Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS), wie zum Beispiel chronische neurologische Erkrankungen wie Demenz oder psychiatrische Erkrankungen
Down-Syndrom (Trisomie 21)
– angeborene oder erworbene Abwehrschwäche (Immundefizienz) oder relevante Unterdrückung des Immunsystems (Immunsuppression)
– aktive Tumorerkrankungen - Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Betreuten in Pflegeeinrichtungen
Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, die in direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern arbeiten. Diese Personengruppen sind weiterhin einem höheren Risiko ausgesetzt, sich mit dem Coronavirus anzustecken. - engen Kontaktpersonen von Menschen mit geschwächtem Immunsystem (Immunsuppression).
Weitere Auffrischimpfungen werden für gesunde Erwachsene bis zum Alter von 60 Jahren oder für Schwangere nicht empfohlen.
Auffrischimpfungen sollten vorzugsweise im Herbst erfolgen.
Text: Gesundheitsamt Landkreis Marburg-Biedenkopf
Bild: Von Robin Müller, CC BY-SA 3.0, wikimedia